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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#80
(16-01-2012, 17:27)wunder schrieb: Wieso das den hast du keine VKH wie ich?(Wunder aus HH)
Ich denke du macht doch genauso wie ich einen auf Pleite!

In einem Strafverfahren gibt es keine VKH.

Da darf der Angeklagte schön brav selber alles blechen, sofern er nicht frei gesprochen wird.

Erst dann würde Papa Staat die ganzen Kosten selbst tragen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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