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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#50
In seiner Firma hätte er laut Gutachten nur 3 bis weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können. Ein fiktives Einkommen wegen angeblich selbst hingeworfenem Job kommt also nicht in Frage, bestenfalls ein Teilzeiteinkommen. Minus die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Da bleibt nicht viel übrig.

Zum Urlaub sagt das Gutachten, dass der irrelevant sei, er könne so wie jeder andere auch in Urlaub gehen. Irrelevant sei auch die Feststellung, dass es ein Italienurlaub war - ein Urlaub in Deutschland wäre genauso teuer gewesen. Ich lese da ein gewisses Amüsement über die Fragen des Gerichts heraus.

Die "paranoide Persönlichkeitsstörung mit querolatorischen Zügen" hat mir gefallen. Stand wirklich so mit "o" falschgeschrieben vom Chöfartst im Gutachten. Hat mich sehr an einen gewissen Gert Postel oder das hier (wo krieg ich so eine Brille her?) erinnert, der auch Gutachten geschrieben hat, vielleicht wars von ihm :-)
Es sollte ein hohes Zeil eines jeden Trennungsvaters sein, in den heiligen Gral des Querulantentums vorzudringen. Erst dort wird die Gemütlichkeit der Rechtspflege und anderer Helfer ein bisschen ungemütlicher.

Nicht überrascht bin ich von der schlecht strukturierten Zusammenkleisterung des Gutachtens, das offenbar aus zusammenkopierten früheren Notizen besteht. Wenn für solche "Arbeit" hohe Beträge bezahlt werden und alles durch vier Gerichtsverfahren getragen wird, um herauszufinden ob Väter vielleicht 10 EUR zu wenig im Monat bezahlt haben, zeigt das sehr deutlich, auf welcher selbstbeschäftigenden und -bereichernden Schiene die Professionen fahren. Das ist peinlich und lächerlich. Allerdings nicht für den Bürger, der diesen Zirkus mit seinen hochbezahlten Illusionisten mit hart erarbeiteten Steuern zu bezahlen hat.
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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 03-10-2011, 10:38

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