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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#12
"Völlige Einsichtslosigkeit", ist ein Orden für den Angeklagten. Rechtsbrüchen "völlig einsichtslos" zu begegnen macht ihn zum vorbildlichen Staatsbürger.

Bei der Begründung muss man sich an den Kopf fassen. Selbst die einfacheren Werke zum StGB wie der Lackner/Kühl Kommentar (steht in jedem Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, bei Verteidigern mehrfach in den Zimmern) zeigen auf schematische Weise mehrere Punkte zu §170 StGB, die hier nicht oder falsch angewendet wurden. Diese rotzfreche Unverforenheit, mit der hier konzentriertes Unrecht abgelassen wird, lässt einem die Kinnlade nicht nur einmal runterfallen. Offenbar gibt es genügend Väter, die sich davon beeindrucken lassen und das beeindruckt akzeptieren, sonst würde die Masche nicht immer wieder angewandt.

Interessieren würde mich noch, wie sich die anderen Beteiligten verhalten haben: Staatsanwaltschaft, Vorermittlungen, wurde die Mutter als Zeugin gehört, war sie die Anzeigende, ab wann hattest du deinen oben genannten Anwalt?
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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 21-02-2011, 15:29

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