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BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen
#1
Wenn arbeitslose Mütter (oder Väter) mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, muss dessen Einkommen voll angerechnet werden - auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist.
http://www.juris.de/jportal/portal/t/14j...s.Maximize
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen - von borni - 13-11-2008, 19:48
Schöne neue Welt = Schöne neue Familie? - von Gast1 - 29-12-2008, 02:08

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