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BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen
#10
Wenn ein Mann zu einer Frau geht mit Kind, ist es meiner Meinung nach seine verdammte Pflicht, auch für das Kind dazu sein. Wenn er die Mutter wirklich liebt, muss er auch ihr Kind lieben. Bislang ist es doch meist so: Der neue Lover der Frau spielt Chef über ein Kind, zu dem er kein Bezug hat. Zu diesem Kind bekommt er noch die Frau und vielleicht noch ein Teil des Geldsegens vom "leiblichen Vater" , also wahren Vater ab. Also alles mindestens zum Nulltarif. Es ist sogar so, daß Stiefvater in der Regel von der Mutter die Möglichkeit bekommen, für das Kind entscheidungen zu treffen, also ein Sorgerecht in gewissen Umfang für jemanden, der gar keine Pflichten hat, sondern nur Rechte in Anspruch nehmen kann. Wichtig ist meiner Ansicht nur: Den Unterhalt begrenzen! Also: Zieht Stiefvater aus der Wohnung mit der Mutter und dem Kind aus --> Kein Unterhalt fürs Kind.
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Nachrichten in diesem Thema
Schöne neue Welt = Schöne neue Familie? - von Gast1 - 29-12-2008, 02:08
RE: BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen - von Vater - 13-07-2009, 01:15

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