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OLG Bremen 4 WF 41/10: Hundehaltung erhöht den Kindesunterhalt
#4
Im Übrigen hat das Gericht im Ergebnis der Unterhaltspflichtigen mitnichten eine Übernahme der Kosten auferlegt, sondern nur so getan als ob.

Kosten, die über die Steuer und Versicherung in Höhe von 18,-€ pro Monat hinaus gingen, wie z.B. Futter, seien nicht hinreichend belegt und dem Gericht nicht bekannt. (Woher soll ein Richter auch wissen, dass ein Hund Futter braucht?)
Und ein Betrag von 18,-€ / Monat ließe sich auch ohne Weiteres aus dem Regelunterhalt bestreiten.

Damit hat das Gericht mal wieder den Salto geschafft, zwar die hier betroffene Mutter von der zusätzlichen und von ihr geschaffenen Last frei zu halten, aber dennoch die Möglichkeit zu schaffen, zukünftig einen beliebigen Betrag einzufordern, z.B. wenn ein Vater der Zahler ist.
Ob sich dann das Gericht noch um die Frage schert, wer den Hund angeschaft hat bleibt offen, zumal der BGH ja auch schon einer Frau Unterhalt für ein Pferd zugesprochen hat, welches gar nicht existiert!
Da gibt es noch was zu holen!
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RE: OLG Bremen 4 WF 41/10: Hundehaltung erhöht den Kindesunterhalt - von beppo - 11-11-2010, 11:13

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