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BVerfG 1 BvR 125/06: Fiktive Einkünfte verfassungswidrig
#2
Das Gericht muss auch berücksichtigen,

..."dass der Beschwerdeführer nach der Trennung von seiner Ehefrau nunmehr seinen Haushalt hat alleine versorgen müssen, und ihm hat Zeit verbleiben müssen, mit seinen nun von ihm getrennt lebenden Kindern weiterhin Umgang pflegen zu können (vgl. OLG Köln, FamRZ 1984, S. 1108 <1109>; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, S. 1092)."

BVerfG 1 BvR 752/02
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...75202.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BVerfG 1 BvR 125/06: Fiktive Einkünfte verfassungswidrig - von borni - 22-08-2008, 12:15

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