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EGMR vom 24.6.2010 BeschwerdeNr 3944/08: Umgangsverfahren in Deutschland zu langsam
#3
Das JA kann niemand zum (begleiteten) Umgang zwingen.
Und meistens wollen sie das auch garnicht.
Standardantwort: "Wenn die Mutter nicht will, kann man nichts machen.

Missbrauchsvorwürfe machen den Umgangsboykott zwar noch leichter, aber sind nicht die einzige Möglichkeit den Umgang zu vereiteln.

Im Nachbarforum haben wir auch einen Vater, der seit über 3 Jahren dem Umgang über 300 km hinterher hechelt und von JA und Justiz nur hingehalten wird.
Die Mutter macht das sehr geschickt.
Sie stellt es immer so dar, dass sie natürlich an einem regelmäßigen Umgang interessiert ist, aber dann ist im Einzelfall immer irgendwas neues, warum es gerade wieder nicht geht und dann ist wieder soviel Zeit vergangen, dass erst wieder neu mit begleitetem Umgang angebahnt werden muss.

Und die beteiligten Stellen sind immer ganz begeistert, wie einsichtig und kooperativ die Mutter im Gespräch doch ist.

Gerichtstermine werden immer wieder verschoben, und wenn mal einer ansteht, findet wieder Umgan statt, un der Richter fragt, was er denn noch wolle, er habe doch Umgang!
Dann geht ein Richter oder JA-SB in Rente und dann fängt die Litanei wieder von vorne an, weil der Neue erstmal wieder die ganze Vergangenheit ruhen lassen will, und jetzt positiv in die Zukunft schauen will.

Dann wird endlich wieder unbegleiteter Umgang festgeschrieben, und dann SMSst die Mutter ihm, während er schon im Zug sitzt, dass es leider doch nicht den ganzen Tage geht, sondern nur für 2 Stunden, bei der Schwiemu und er ihr sofort verbindlich bestätigen soll, dass er damit einverstanden ist.

Wenn er nicht zusagt, fällt der Umgang wieder aus und kann am Ziel gleich wieder umdrehen und wenn er zusagt, heißt es, "Sie hätten ja nicht zustimmen brauchen"

Wer da nicht nach einigen Monaten bekloppt wird, ist es vermutlich schon.

So ähnlich verhält es sich mit dem Wegzug.

Wenn die Mutter vorher nicht fragt, sondern einfach macht, wird ihr vom Richter gesagt, dass das ja nicht ganz in Ordnung war aber nun sei es ja nun mal so und könne nicht mehr geändert werden.

Wenn sie vorher fragt, und er sagt nein, wird ihm i.d.R. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf die Mutter übertragen. Wenn nicht sogar das ganze Sorgerecht, wegen unüberbrückbarer Differenzen zwischen den Eltern, damit sie dann doch umziehen kann.

Laut diversen Rechtskommentaren, wiegt die Freizügigkeit der Mutter schwerer als das Umgangsrecht des Vaters.
Diese ließe sich ja auch brieflich und fernmündlich sicherstellen.

So z.B. beim OLG-München.
Da wurde dem Vater das Sorgerecht entzogen, damit die Mutter mit dem Kind ungestört umziehen kann.
Im Gegenzug wurde ihm großzügiger Umgang zugesichert.
In Peru!
Natürlich auf eigene Kosten und ohne, dass ein deutsches Gericht auf den Umgang in Peru überhaupt irgendeinen Einfluss nehmen könnte.
Soll er vielleicht mit einem deutschen Urteil winken, wenn ihm dort niemand auf macht?
Aber es reicht die Zusicherung der Mutter. Diese wurde ja glaubwürdig vorgetragen.
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RE: EGMR vom 24.6.2010 BeschwerdeNr 3944/08: Umgangsverfahren in Deutschland zu langsam - von beppo - 17-09-2010, 10:54

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