20-08-2010, 19:49
Zitat:Die Pressesprecherin des OLG hingegen betonte, dass bei der Zuerkennung des Sorgerechts nach denselben Maßstäben entschieden worden sei wie auch bei ehemals verheirateten Paaren.
Richtig! Auch bei ehelichen Vätern hat im Zweifel das Sorgerecht keine wirkliche Bedeutung.