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BVerfG vom 11.03.2010 zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#6
(12-05-2014, 17:41)p schrieb: Sich dumm stellen und sich wesentlichen Voraussetzungen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu verweigern klappt also hinsichtlich von Unterhaltspflichten nicht über viele Jahre hinweg dauerhaft.

Ähm, ja doch! Er jpbbt doch nach wie vor
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: BVerfG vom 11.03.2010 zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von L3NNOX - 13-05-2014, 13:04

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