03-08-2012, 21:04
Eine Anklage nach §170 StGB ist kein Hindernis für eine Privatinsolvenz, ebensowenig wie keine Anklage einen Freifahrschein garantiert. Es sind mehrere Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Erfordernissen: Insolvenzrecht, Strafrecht und Unterhaltsrecht. Was in einem Gebiet etwas bewirkt, muss auf anderem Gebiet noch lange nichts bewirken.