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OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt
#1
Die am 13.09.1991 geschlossene Ehe der Parteien, aus der ein am 08.01.1991 geborener Sohn hervorgegangen ist, wurde durch rechtskräftiges Urteil vom 06.11.1996 geschieden. Im Scheidungstermin hatte der Ehemann sich vergleichsweise zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 720,41 € verpflichtet. In einem Vergleich vom 19.01.2000 hatten die Parteien den nachehelichen Unterhalt auf 498,00 € reduziert. Spätestens seit der gemeinsame Sohn der Parteien das 15. Lebensjahr vollendet hatte und nach der alten Rechtslage ein Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1570 BGB nicht mehr bestand, war die Ehefrau aufgrund verschiedener Erkrankungen nur noch teilweise erwerbsfähig. Für die Zeit bis zum 31.12.2007 verblieb es im Ergebnis bei dem titulierten Unterhalt. Aufgrund des zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts hat das OLG Celle den nachehelichen Unterhaltsanspruch der Ehefrau bis zum 31.12.2010 befristet.

Nicht mal 5 Jahre hat die Ehe gedauert. Zahlen darf Papa satte 14 Jahre, verzinst ungefähr 120.000 Euro. Praktischerweise hat Mama direkt von Betreuungsunterhalt auf Krankenunterhalt umgeschaltet. Ab 2011 muß sie sich einen anderen Finanzier suchen.

http://www.rechtsportal.de/familienrecht...2-bgb.html
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OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - von lordsofmidnight - 20-10-2008, 22:28

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