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OLG Schleswig 15 UF 99/06: Teilzeit reicht trotz Kindesunterhaltspflicht, Mangelfall
#4
P, sicher hast Du recht mit Deiner Kritik. Aber versuche es mal etwas differenzierter zu betrachten. Was geben die Fakten her?

Wir haben eine Unterhaltspflichtige, die drei Kinder hat. Die leben beim Vater. Das heißt doch sie ist mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erziehungsUNFÄHIG oder UNWILLIG weil sowas nun echt selten ist.
Sie ist Verwaltungsangestellte. Heißt, Politesse oder sonstwas, was eigentlich in der freien Wirtschaft UNTAUGLICH ist. Immerhin sind Politessen Frauen, die ihr Geld auf der Straße verdienen ohne dafür Freude zu bereiten...Rolleyes
Sie verdient mit 25 Stunden in der Woche 1300EUR netto. Wären ja bei Vollzeit fast 2100EUR netto. Vermutlich ist sie Steuerklasse I, was bedeutet, sie müsste rund 3800 brutto in der freien Wirtschaft verdienen. Als Frau die wohlgemerkt nichts richtiges kann, was man in einem wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen braucht...

Der Nebenjob mit 300EUR, der fiktiv gerechnet wird, bedeutet doch nichts anderes als ein fiktiver 400EUR-Job für 15 Stunden pro Woche, was einen Stundenlohn von 6,67EUR ergibt.

Und genau da hat das Gericht des Pudels Kern getroffen: Man billigt und traut ihr einen Job zu, der 6,70EUR brutto die Stunde wert ist. Würde man sie zu einem Vollzeitjob zwingen, der dieses Geld bringt, was sie jetzt aber hat, dann müsste sie rund 80 Stunden die Woche arbeiten um gleiches Geld zu verdienen wie bisher... Und das geht nicht. Auch nicht, wenn man böswillig denkt.

Also hat das Gericht das Bild dieser Mutter, Frau und Unterhaltsverpflichteten doch ganz treffend gezeichnet und sie zu Zahlung bis in den Selbstbehalt hinein verdonnert. Applaus !

Big Grin
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RE: OLG Schleswig 15 UF 99/06: Teilzeit reicht trotz Kindesunterhaltspflicht, Mangelfall - von vorsichtiger - 20-10-2008, 21:46

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