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Verfassungsrichterin: Unterhaltsrecht zugunsten Frauen ausreizen
#1
SPD-Richterin Hohmann-Dennhardt darf seitenweise in der FAZ über Ehe und Unterhaltsrecht schwafeln. Inhalt hat ihr langatmiges Gerede eher nicht, es ähnelt einer Anfängervorlesung, die dem gemeinen Volk die Segnungen und "Reformen" dieses genialen Rechts verkündet: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05...ntent.html

Thema sind -natürlich- wieder mal die armen Frauen, zwischen den Zeilen dringt wie üblich bei Richterinnen und Richtern das Bild vom Mann durch, der seine Frau, die sich jahrelang für ihn und die Kinder aufgeopfert hat wegen einer Jüngeren verlässt:

"Zudem ist ihr Unterhaltsanspruch nun hinter dem von Kindern auch aus einer anderen Beziehung ihres geschiedenen Ehemannes plaziert und kommt damit erst zum Zuge, wenn dessen Einkommen dies nach Abzug des Kindesunterhalts noch zulässt. Welche berufliche Tätigkeit aber wird einer 50-jährigen Frau nach 20 Jahren beruflicher Pause angeboten? Hier ist nur zu hoffen, dass die Gerichte bei ihren anzustellenden Billigkeitserwägungen Vertrauensschutz bieten und dem Nachteil hinreichend Rechnung tragen, der in den schlechten Arbeitsmarktchancen aufgrund langjährigen Hausfrauendaseins liegt."

In Anlehnung an des Sonnenkönigs "L'État c'est moi" kann man hier sagen: Das Gericht, das ist sie selbst. Ihre Hoffnungen setzt sie höchstpersönlich um. Indem sie einfach Probleme des Arbeitsmarktes auf Männer (nicht Frauen!) ablädt. Der Mann als Arbeitslosenversicherung, Beitragsdauer unendlich, Beitragshöhe besser wie jedes Arbeitsamt und das ohne Beitragseinzahlung. Auffallend auch ihre sexistische Sprache: Unterhaltspflichtige sind immer Männer, unterhaltsberechtigt sind immer Frauen.

Hohmann-Dennhardt ist bei Vätern immer schon sehr bekannt gewesen. Ihr Name steht auch unter dem berühmten Schandurteil vom 29.1.2003, als es die Richter ablehnten, nichtehelichen Vätern einen Weg zur gemeinsamen Sorge zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund wirkt Hohmanns Artikel über Ehe, Gleichberechtigung und Liebe erst recht als falsches Schlangengezischel. Konsequent verschweigt sie auch, wie extrem und weltweit einzigartig die Ansprüche nichtehelicher Mütter ausgeweitet wurden.
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Verfassungsrichterin: Unterhaltsrecht zugunsten Frauen ausreizen - von p__ - 26-03-2010, 18:07
Für Selbstanbetung braucht es keine Tempel! - von Gast1 - 27-03-2010, 14:57

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