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OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt
#11
Der Satz, dass es auf die Begründung für die Auswanderung nicht ankommt, entspringt dem obigen BGH-Konvolut.
In Verbindung mit der Annahmen, dass die Mutter in jedem Falle auch ohne Kind auswandern würde entspringt sofort wieder die Möglichkeit, der Mutter mit Kind freies Geleit bis in die hintersten Zipfel des Universums zuzusprechen. GSR hin oder her.

Warum verteidigen diese Hyänen eigentlich das ASR noch so vehement?
Sie brauchen es doch sowieso für gar nichts.
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RE: OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt - von beppo - 01-11-2010, 20:47

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