01-12-2008, 16:52
In Köln wird weiter herumlaviert:
Oberlandesgericht Köln vom 11.03.2008, 4 UF 119/07
Zerstrittene Eltern, trotzdem wurde Wechselmodell von der Gutachterin Wechselmodell empfohlen. Man möchte gerne Alleinsorge, der Vater stellt den Antrag. Das Gericht entzieht beiden Eltern die Sorge und überträgt sie dem Jugendamt als Ergänzungspfleger, auch um damit eine psychotherapeutische Behandlung des Kindes zu ermöglichen. Natürlich stellt sich angesichts offen sexistischer Gerichte die Frage, was gewesen wäre, wenn die Mutter den Antrag gestellt hätte.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...80311.html
Oberlandesgericht Köln vom 11.03.2008, 4 UF 119/07
Zerstrittene Eltern, trotzdem wurde Wechselmodell von der Gutachterin Wechselmodell empfohlen. Man möchte gerne Alleinsorge, der Vater stellt den Antrag. Das Gericht entzieht beiden Eltern die Sorge und überträgt sie dem Jugendamt als Ergänzungspfleger, auch um damit eine psychotherapeutische Behandlung des Kindes zu ermöglichen. Natürlich stellt sich angesichts offen sexistischer Gerichte die Frage, was gewesen wäre, wenn die Mutter den Antrag gestellt hätte.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...80311.html