19-01-2010, 15:30
OLG Naumburg Beschluss vom 03.06.2009, Az. 3 WF 121/09
"Ein Zerspaner, der maximal 48 Wochenstunden zu leisten hat, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit. Ihm ist vielmehr die Aufnahme einer Nebentätigkeit zuzumuten, aus der er zwischen 100 bis 150 Euro erlösen kann. Eine Berufung auf den Arbeitsvertrag, nach dem eine Nebentätigkeit nicht zulässig sei, ist nicht ausreichend, da der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verweigern darf, wenn Unternehmensinteressen entgegenstehen."
Es ging um Kindesunterhalt. Ich würde zur Verfassungsbeschwerde raten. Auch ein Beweis, dass normale Berufe schon lange nicht mehr ausreichen, um nicht Mangelfall zu werden. Zerspanungsmechaniker ist ein solider Ausbildungsberuf, wer bis zu 48 Stunden arbeitet, nun seinen Arbeitgeber verklagen muss damit er den Arbeitsvertrag ändert, sollte sich mal überlegen ob er den eingeschlagenen Weg so weitergehen will.
"Ein Zerspaner, der maximal 48 Wochenstunden zu leisten hat, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit. Ihm ist vielmehr die Aufnahme einer Nebentätigkeit zuzumuten, aus der er zwischen 100 bis 150 Euro erlösen kann. Eine Berufung auf den Arbeitsvertrag, nach dem eine Nebentätigkeit nicht zulässig sei, ist nicht ausreichend, da der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verweigern darf, wenn Unternehmensinteressen entgegenstehen."
Es ging um Kindesunterhalt. Ich würde zur Verfassungsbeschwerde raten. Auch ein Beweis, dass normale Berufe schon lange nicht mehr ausreichen, um nicht Mangelfall zu werden. Zerspanungsmechaniker ist ein solider Ausbildungsberuf, wer bis zu 48 Stunden arbeitet, nun seinen Arbeitgeber verklagen muss damit er den Arbeitsvertrag ändert, sollte sich mal überlegen ob er den eingeschlagenen Weg so weitergehen will.