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OLG Düsseldorf, II-8 WF 211/09, Anwaltszwang in Sorge- und Umgangsrechtssachen
#8
Dann nenn ich in Zukunft Anwälte einfach "Blutsauger". Das macht es verständlicher. Hiermit sollte keine negative Bewertung des Berufs "Anwalt" verbunden werden.
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RE: OLG Düsseldorf, II-8 WF 211/09, Anwaltszwang in Sorge- und Umgangsrechtssachen - von p__ - 28-03-2011, 17:55

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