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OLG Düsseldorf, II-8 WF 211/09, Anwaltszwang in Sorge- und Umgangsrechtssachen
#6
Mal sehen, ob sie mir antwortet.

Sehr geehrte Frau Dr. Milczewski,

mein Name ist blue und ich lebe in xyz.

Ich bin durch ein Internetforum auf den im Betreff genannten Beschluss des OLG Schleswig auf diese Pressemitteilung gestoßen.

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/...recht.html

Ob einem Elternteil ein Rechtsbeistand in einem Umgangverfahren beizuordnen ist, mag dahin gestellt sein.
Die Einführung des Anwaltszwangs in Unterhaltsverfahren im Jahre 2009 ist bis heute umstritten.

Was ich Sie jedoch fragen möchte, und hoffe, eine Antwort von Ihnen zu bekommen ist, warum Sie den Begriff "Besuchsrecht" verwenden.

Meines Wissens nach existiert ein "Besuchsrecht" im StGB. In Familienangelegenheiten bzw. grundätzlich im FamFG wird doch von "Umgang" gesprochen.

Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie den negativ behafteten Begriff "Besuchsrecht" verwenden, obwohl es um das "Umgangsrecht" geht.

Mit freundlichen Grüßen
blue

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RE: OLG Düsseldorf, II-8 WF 211/09, Anwaltszwang in Sorge- und Umgangsrechtssachen - von blue - 25-03-2011, 20:45

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