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Thüringer Oberlandesgericht: 1 UF 143/09 : gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1666
#2
Eigentlich sollte man doch mit diesem Aktenzeichen etwas mehr Erfolg haben bei der Zuteilung des Sorgerechtes. Nunmehr auch ohne Verlangen des Kindes beim Papa leben zu wollen.
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RE: Thüringer Oberlandesgericht: 1 UF 143/09 : gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1666 - von andy99000 - 03-12-2010, 12:56

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