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Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar
#5
Nachtrag:
OLG Thüringen 2 WF 85/09
Beschluss vom 01.04.2009

Unterhaltsrückstände dürfen nicht zu erdrückenden Schuldenlast anwachsen

Rückständige Unterhaltsforderungen müssen binnen einer Jahresfrist geltend gemacht werden. Anderenfalls droht die Verwirkung; das heißt der rückständige Unterhalt kann dann nicht mehr geltend gemacht (eingeklagt oder auch vollstreckt) werden. Dies entschied das Thüringer Oberlandesgericht und folgte damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
http://www.kostenlose-urteile.de/Vorsich...ws8847.htm
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar - von borni - 01-12-2009, 11:55
Verwirkung von Unterhalt - von Petrus - 23-11-2013, 19:45

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