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OLG Celle 15 UF 4/09: Ehevertrag ist gültig - wenn er grundlos ist
#2
Zitat:...verdient nach wie vor genügend, um ihr Leben zu finanzieren, hatte keine Rentenachteile, muss den Staat nicht um Geld angehen...

Ich glaube hier liegt der Kern des Urteils, sie braucht nichts von Staat. Wäre es aber so, ich würde fast darauf wetten, das die den Ehevertrag für ungültig erklärt hätten, sei es durch haaresträubende Begründungen herbeigezaubert oder sonstwie.

Sobald der Staat "einspringen" müsste, so sind die Huren des Staates (Richter/innen) getrimmt, alles dafür zu tun, damit dieser wieder aus dem Schneider ist.

gelichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: OLG Celle 15 UF 4/09: Ehevertrag ist gültig - wenn er grundlos ist - von gleichgesinnter - 19-11-2009, 18:45

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