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BGH XII ZR 146/08: 13 Jahre Ehe, endloser Aufstockungsunterhalt
#3
na da bin ich froh nicht verheiratet gewesen zu sein - mal fix überschlagen sind das wenn er noch 15 Jahre zahlen müsste 90.000EUR netto ... aber es werden bei der aktuellen lebenserwartung von frauen in deutschland wohl mehr als 15 jahre sein ..

echt peinlich was sich der staat so rausnimmt ...

wer es übrigens ein bischen mundfreundlicher lesen möchte, der kann das hier tun:
http://www.123recht.net/article.asp?a=51...1&ccheck=1

Zitat:Das aktuelle Einkommen der Ehefrau beträgt EUR 3200 brutto, während der Ehemann rund EUR 5500 netto erzielt.

Zitat:Das Amtsgericht hatte der Ehefrau einen nachehelichen Unterhalt von rund EUR 1500 (unbefristet) zugesprochen. Auf die Berufung des Ehemannes setzte das Oberlandesgericht den Unterhalt für Zeit ab 01.01.2012 auf EUR 500 herab. Dieser Unterhaltsbetrag aber wurde auf unbestimmte Zeit, also ohne Befristung, zugesprochen.

na da kann er sich ja glücklich schätzen, dass das Urteil vom AG nicht auf ihn zukam ...

Zitat:Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt, also insbesondere auch die EUR 500 unbefristet zugelassen. Bis zum 31.12.2011 sind demnach die rund EUR 1500 aus dem Urteil des Amtsgerichts weiter zu zahlen, danach ist dann ab 01.01.2012 und unbefristet der Betrag von EUR 500 als Ehegattenunterhalt geschuldet.

aber wohl auch nur fast richtig ...

Zitat:Begründet wird dies damit, dass die Ehefrau als Texterin heute geschätzte EUR 4500 brutto in ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis erzielen könnte, wenn sie nicht wegen des ehebedingten Umzugs nach Brüssel diese Tätigkeit aufgegeben hätte. Stattdessen aber erzielt sie als Lehrerin heute nur EUR 3200 brutto, was eine Differenz von EUR 900 brutto oder umgerechnet rund EUR 500 netto ausmacht. Genau dies ist ihr ehebedingter Nachteil, der ihr unbefristet von Ihrem geschiedenen Ehemann auszugleichen ist.

heisst also - nicht jeder ist für seine entscheidungen haftbar zu machen in der ehe - sondern der mann trägt die doppelte bürde ...

da fällt einem echt nichts mehr ein
gruß
malko 
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RE: BGH XII ZR 146/08: 13 Jahre Ehe, endloser Aufstockungsunterhalt - von malko - 13-11-2009, 14:37

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