Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mutter will Informationen...Verpflichtung ?
#12
(02-10-2009, 18:52)softblume schrieb: somit muß der andere auskunft geben

Du vermischst da zwei Dinge: Auskunftsanspruch und Sorgerecht.

Der Auskunftsanspruch ist im Normalfall unabhängig vom Sorgerecht. Er ist in §1686 BGB geregelt:

"Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht."

Du siehst, dort ist vom Sorgerecht überhaupt nicht die Rede. "Verhältnisse" sind nicht die täglichen Angelegenheiten, die in den Entscheidungsbereich des Obhutinnehabenden fallen. Nebenbei gesagt, der Paragraf ist ein typischer mieser Juristentrick. In Wirklichkeit gehts nur darum, Eltern Auskunft von Dritten de facto zu verwehren, denn die können immer auf den Auskunftsanspruch im Innenverhältnis verweisen.

Danach gehts in §1687 BGB um die Ausübung der gemeinsamen Sorge, wenn die Eltern getrennt sind:

"Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend."

Schliesslich werden in §1687b ausdrücklich nichtsorgeberechtigte Elternteile in Satz 4 und 5 einbezogen, d.h. sie entscheiden für alltägliches allein wenn das Kind bei ihnen ist. Das gilt natürlich auch für Elternteile mit gemeinsamer Sorge, denen die Sorge für einen Teilbereich entzogen wurde. Irgendein Auskunftsanspruch ist damit nicht verbunden. Den gibt es nur, wenn Gefahr im Verzug ist und der Nichtsorgeberechtigte etwas tun muss, das sonst nur Sorgeberechtigte dürfen. Beispiel: Kind wird angefahren, muss ins Krankenhaus, Sorgeberechtigter ist nicht erreichbar, Entscheidung über eine Operation muss getroffen werden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von Exilierter - 01-10-2009, 19:29
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von softblume - 02-10-2009, 10:51
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von softblume - 02-10-2009, 16:54
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von softblume - 02-10-2009, 18:52
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von p__ - 02-10-2009, 20:28
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von softblume - 08-10-2009, 09:10
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von softblume - 02-10-2009, 21:24
RE: Mutter will Informationen...Verpflichtung ? - von bumbui - 09-10-2009, 11:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Auswanderung-Informationen Novell 30 6.639 26-04-2022, 10:06
Letzter Beitrag: p__
  Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? L3NNOX 18 8.980 28-11-2018, 15:32
Letzter Beitrag: p__
  Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht calcaneus 157 134.072 06-12-2013, 10:56
Letzter Beitrag: Blumentopferde

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste