24-09-2009, 20:05
Folgender Fall. Ich habe eine Tochter, kein Sorgerecht.
Ich zahle Unterhalt und hohe Umgangskosten aus eigener Tasche bislang.
Nun hat meine Tochter z.B. bei mir in der Wohnung einige Möbel beschädigt und Matrazen (Pipi ins Bett gemacht) etc. mit einem jetzt von mir mal veranschlagten Wert von 3000 Euro.
Kann ich nun an die Haftpflichtversicherung der Kindesmutter herantreten ?
Oder zähle ich in dem Fall wieder als Vater, auch wenn ich einen anderen Namen als meine Tochter habe? Den Schließlich tritt doch die Haftpflicht meines Wissens dann in Kraft, wenn z.B. ein Kind für das man sorgeberechtigt ist ( in dem Fall die Mutter) woanders in einem fremden Haushalt (stimmt auch, da Wohnsitz nur bei Mutter) etwas beschädigt.
Natürlich ist es mir im Endeffekt wurst, ob irgendwie ein kleiner Kratzer irgendwo ist, deswegen kauf ich keine neuen Möbel. Aber vielleicht kann ich über diesen Weg zumindest meine Umgangskosten zumindest teilweise zurückbekommen.
Ich zahle Unterhalt und hohe Umgangskosten aus eigener Tasche bislang.
Nun hat meine Tochter z.B. bei mir in der Wohnung einige Möbel beschädigt und Matrazen (Pipi ins Bett gemacht) etc. mit einem jetzt von mir mal veranschlagten Wert von 3000 Euro.
Kann ich nun an die Haftpflichtversicherung der Kindesmutter herantreten ?
Oder zähle ich in dem Fall wieder als Vater, auch wenn ich einen anderen Namen als meine Tochter habe? Den Schließlich tritt doch die Haftpflicht meines Wissens dann in Kraft, wenn z.B. ein Kind für das man sorgeberechtigt ist ( in dem Fall die Mutter) woanders in einem fremden Haushalt (stimmt auch, da Wohnsitz nur bei Mutter) etwas beschädigt.
Natürlich ist es mir im Endeffekt wurst, ob irgendwie ein kleiner Kratzer irgendwo ist, deswegen kauf ich keine neuen Möbel. Aber vielleicht kann ich über diesen Weg zumindest meine Umgangskosten zumindest teilweise zurückbekommen.