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Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangskosten
#1
Hi,

meine Ex hat vor 4 Monaten das alleinige Aufenthaltsbestimmunsrecht zugesprochen bekommen. Ausschlaggebend war neben den so oft verwendeten "Kommunikationsschwierigkeiten" eine Story die sie beim JA und vor Gericht erzählt hat. sie wolle zum Vater ziehen, dort gibt es gute Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, Opa-Onkel-Tanten, mietfreies Wohnen und angeblich klare Berufsperspektive. Dieses Umzugsziel und die Vorteile werden in der Urteilsbegründung genannt. Allerdings ist das ABR laut Urteil natürlich "ungebunden".

Vor 3 Wochen ist sie tatsächlich umgezogen. Aber ganz woanders, zum Mr. Next. Dort sieht es mit allen genannten vorteilen nicht mehr soooo gut aus, aber die geschaffenen 300km Entfernung zwischen dem Vater und dem Kind tun der KM gut Shy

Parallel läuft eine Stufenklage auf EU. KU zahle ich freiwillig, sie will jedoch 50€ mehr (wurde mitbeantragt). Die sitzung der Auskunftsstuffe findet in 2 Wochen statt.

Was soll ich machen in dieser Situation?

Ich denke der Umzug ist unumkehrbar. Die Entfremdung ist auch unvermeidbar. Wie kann ich wenigstens die Unterhaltszahlungen runterdrücken? Irgendwo habe ich gelesen, das man in solchen Fällen die Umgangskosten geltend machen kann (vom Netto abziehen). Wie geht das? Was kann ich noch machen?

Das Kind ist 2 Jahre alt, wir sind noch nicht geschieden.
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Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangskosten - von FreiHerr - 20-09-2009, 10:17

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