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BVerfG 1BvR 467/09: Elternrecht und Sorgerechtsentziehung
#7
(09-03-2010, 13:12)borni schrieb: Wenn ich einen derartigen Verriss auf meinen Schreibtisch zurückbekäme, würde ich mich in Grund und Boden schämen.
Keine Bange, das machen die bestimmt nicht. Dazu müßten sie kritikfähig sein. Big Grin

Und aus dem Urteil noch etwas von einer anderen, meiner Meinung nach, viele gefährlicheren Gruppe der Familienzerstörer:
Dass der Beschwerdeführer zu 1) zu einer Versorgung des Kindes in seinem Haushalt auch mit Unterstützung durch die Familienhilfe nicht in der Lage sei, begründet das Amtsgericht vor allem mit seinen unbehandelten psychischen Problemen, die der - als Kinder- und Jugendpsychiater tätige - Sachverständige als Bindungsstörung mit hoher Streitbarkeit und wiederkehrendem Kontrollverlust angesehen hat.

Gerade diese Psycho-Heinis und Tussen, von denen die meisten selbst beziehungsunfähig sind, erdreisten sich, solch einen Schwachsinn von sich zu geben. JA-Dame und Richterin übernehmen das leider meist blind. Sad
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?? - von Skipper - 05-01-2011, 15:57

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