17-11-2011, 20:48
(15-11-2011, 08:27)marhau schrieb: Falls sich die Richterin diese Dinge nicht aus den Fingern gesogen hat, kann ich das Urteil sogar verstehen.Wie kommst Du auf "RichterIN"?
Der Senat hat sich ausschließlich an das gehalten, was die Sachverständige in ihrem Gutachten schrieb.
Ich gehe zu 100% davon aus, dass der einzige Fehler des Vaters folgende Aussage beim JA war:
Wenn dann der Kindesvater gegenüber einer Jugendamtsmitarbeiterin äußert, es sei ihm am liebsten, wenn sich die Mutter aus dem Leben der Kinder verabschiede, zeigt dies jedenfalls eine mangelhafte Bindungstoleranz.
Genau das hat ihm das Genick gebrochen! Eine Mutter darf den Vater aus dem Leben der Kinder kicken. Deutscland ist weit entfernt von einer Gleichberechtigung zwischen Vater und Mutter!