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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#34
Beppos Fall ist was fürs Hauptforum, besser dort daran anzuknüpfen, wenn Fragen dazu sind.

Die Wirkung des Urteils ist ziemlich klar und steht bereits im allerersten Posting dieses Threads, nämlich direkt am Beispiel des verhandelten Falls. Erst den Thread durchgehen, bevor am Ende Fragen gestellt werden, die bereits am Anfang beantwortet werden, sonst entstehen Endlosspiralen in einem Kreisverkehr.

Zusammengefasst bedeutet es höhere Unterhaltszahlungen für jeden, der nicht Mangelfall ist und neben dem Kindesunterhalt auch Unterhalt an einen anderen zahlen muss. Der "andere" können übrigens auch die eigenen Eltern sein und -wie bereits detailliert ausgeführt- hat es auch erhöhende Auswirkungen auf die Berechnung von Mehr- und Sonderbedarf. Es handelt sich also nicht um eine Sache, die nur dann greift, wenn eine Ex für sich selbst kassiert.

Camper, in deinen Postings sind verschiedene Details, die so nicht stimmen. Das ist z.B. die Mangelfalldefinition, die Behandlung von Umgangskosten. Rufe dir auch mal das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Vollzeit arbeitenden Mannes im mittleren Alter ins Gedächtnis, dann siehst du dass diese neue Rechtsauslegung durchaus eine ganze Reihe von Pflichtigen trifft.

Das kritisch zu sehen ist nicht "schwarzsehen", sondern eine kühle und höfliche Schilderung der tatsächlichen Auswirkungen des Urteils. Solche Urteile, die irgendwelche Teile des Unterhaltsrechts für Pflichtige verschärfen, gibts es hundertfach. Lockerung oder Senkung ist dagegen selten bis Nichtexistent. Wenn, dann ist es nur eine Bremse gegen eine Verschärfung, so wie das BVergG mal die hemmungslose Ausweitung von fiktiven Einkommen gebremst hat. Nicht verbessert, nur die ständig von den OLGs und dem BGH vorgeschobene Front mit Erweiterungen gebremst!
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von p__ - 06-12-2011, 16:33

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