Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#32
Das führt hier etwas am Thema dieses Fadens vorbei aber mein Einkommen lag bei ca. 4.300,- pro Monat, wovon nach Unterhalt, Umgang, Justizkosten, und Werbungskosten etwa 150,- / Monat übrig blieben.
Jetzt bin ich Hartzer.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von beppo - 06-12-2011, 15:36

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen borni 6 7.184 18-04-2011, 13:54
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste