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OLG Köln: 48 Wochenstunden arbeiten
#2
Anders das OLG Brandenburg 13 WF 128/08 vom 14.01.2009

...dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Längere Arbeitszeiten sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn innerhalb bestimmter Fristen ein Freizeitausgleich gewährt wird. Bei dem Überangebot an Arbeitssuchenden, das für geringfügige Beschäftigungen zur Verfügung steht, spricht im Übrigen auch die allgemeine Lebenserfahrung nicht dafür, dass solche Stellen an Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft schon für acht Stunden eingesetzt haben, vergeben werden (s. auch KG FamRZ 2003, 1208 ff.).
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint

Jetzt fehlt mir hier nur noch der Hinweis, dass für die Kontaktpflege mit dem Kind die Mutter ebenfalls Zeit benötigt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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OLG Köln: 48 Wochenstunden arbeiten - von p__ - 06-08-2008, 11:46
RE: OLG Köln: 48 Wochenstunden arbeiten - von borni - 16-02-2009, 22:44
RE: OLG Köln: 48 Wochenstunden arbeiten - von Exilierter - 17-02-2009, 15:47

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