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BVerfG: Berufliche Neuorientierung rechtfertigt kein fiktives Einkommen
#5
@borni,

das mit der teilzeit hatte ich wirklich mal in betracht gezogen aber wieder verworfen.

nächstes jahr läuft der titel für den betreuungsunterhalt aus und dann kommt entweder nix mehr oder es wird neu "verhandelt". soweit man hier von verhandlungen sprechen kann. genau dann suche ich eine praktikable lösung, denn wenn ich ersteinmal weniger verdiene bleibt nach abzug vom ku eben weniger für meine ex übrig. das einstiegsgehalt im öffentlichen dienst ist nicht grade üppig würde aber nach 1 jahr steigen. ich hab bis jetzt solche stellen nicht angenommen da ich ja einen titel bedienen muss und zugegeben keine lust habe den titel dann vor gericht (ich meide richter wie der teufel das weihwasser) ändern zu lassen.

wenn es zu einer neuauflage in sachen betreuungsunterhalt kommt (theoretisch und praktisch kann sie noch 1 jahr bekommen) dann zwinge ich meine ex sich endlich was einfallen zu lassen und wieder arbeiten zu gehen. sie hat einen gut bezahlten fulltimejob und einfach keine lust auf arbeiten.
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RE: BVerfG: Berufliche Neuorientierung rechtfertigt kein fiktives Einkommen - von css - 01-09-2008, 22:02

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