Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Brandenburg 10 UF 119/07 Mitwirkungspflicht und Kostenbeteiligung beim Umgang
#1
OLG Brandenburg Beschluss vom 22.05.2008

Der betreuende Elternteil hat bei großer Entfernung (hier 623 km) und insbesondere, wenn er selbst die erhebliche räumliche Distanz geschaffen hat, sich am Kostenaufwand für den Umgang zu beteiligen:

Das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils gemäß § 1684 BGB steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Artikels 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Aus dem gemeinsamen Elternrecht folgt, dass der betreuende Elternteil grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen muss (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2002, 809/810). Aus dieser Verpflichtung kann sich für den betreuenden Elternteil auch eine aktive Mitwirkungspflicht bei der Gestaltung des Umgangs ergeben. Das schließt beispielsweise die Verpflichtung ein, das Kind auf eigene Kosten zum Flughafen zu bringen und dort abzuholen, wenn der andere Elternteil aus weiter Entfernung anreisen muss, um das Kind abzuholen und zurückzubringen.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
OLG Brandenburg 10 UF 119/07 Mitwirkungspflicht und Kostenbeteiligung beim Umgang - von borni - 01-09-2008, 12:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Brandenburg 10 UF 46/09: Umgang auch gegen den Willen des Kindes borni 8 10.220 17-08-2010, 19:23
Letzter Beitrag: Ralf G.
  OLG Brandenburg 11.11.2008 10 UF 45/08 Umgang an Feiertagen und Wochenenden Bluter 4 6.173 01-12-2008, 19:49
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste