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Selbstbehalt bei Kindesunterhalt: Gerichte verursachen totales Chaos
#1
Das Geld reicht immer weniger. Rasend schnell wächst die Gruppe der Geringverdiener, die Kindesunterhaltssätze in ihrem einzigartigen Höhenflug bei gleichzeitiger Weigerung, den Pflichtigen mitbetreuen zu lassen schaffen immer mehr Mangelfälle.

In den Gerichten scheinen Richter in alle möglichen Richtungen zu taumeln. Noch nie zuvor gab es in so kurzer Zeit so viele Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die sich komplett widersprechen. Sogar dasselbe OLG wirft eigene Entscheidungen vollständig um.

Beispiele:

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2008, Az. 2 UF 31/08: "Beim Unterhalt für ein minderjähriges Kind ist die Annäherung an den sozialhilferechtlichen Mindestbedarf zumutbar." Mit anderen Worten, der Selbstbehalt von 900 EUR ist abgeschafft. http://www.jurion.de/login/login.jsp?goT...d=1-285162

OLG Celle, Urteil vom 1. 2. 2008 - 21 UF 195/07: "Keine Differenzierung bei notwendigem Selbstbehalt nach Erwerbslosigkeit oder Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners". Selbstbehalt ist immer gleich, egal ob Rentner oder Arbeitsloser oder Arbeitnehmer.

Nochmal OLG Karlsruhe (BeckRS 2006, 15156): Der Selbstbehalt sei in der Regel mit 1000 Euro zu bemessen.
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Selbstbehalt bei Kindesunterhalt: Gerichte verursachen totales Chaos - von p__ - 29-08-2008, 21:53

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