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kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen?
#1
hallo zusammen,

und zwar geht es um folgendes:

ich habe das sorgerecht für beide kinder bekommen,meine ex und ich sind seit knapp 9 monaten getrennt.

sie ist im haus geblieben und ich habe mir eine 3 zimmerwohnung gesucht mit den kindern.

von anfang an wollte sie so gut wie nichts rausrücken,auch nicht die küche,die ich gekauft habe.

nun ist es aber so,das ich die küche zugesprochen bekommen habe,nach langem hin und her.

meine frage wäre jetzt:kann sie dagegen nochmal angehen,obwohl es per familiengericht entschieden ist,das ich die küche bekomme ????


genauso ist es mit dem großen pool,den hab ich damals von meiner schwester geschenkt bekommen für die kinder.sie rückt ihn nicht raus,und kommt mit einem blöden argument.Confusedie stellt ihn bei sich auf,die kinder könnten ja dann zum baden vorbei kommen.

muss sie den pool nicht rausrücken??

ich hoffe auf schnelle antwort

danke im voraus
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Nachrichten in diesem Thema
kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen? - von Jesse - 03-06-2009, 15:45
RE: kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen? - von Exilierter - 03-06-2009, 19:45

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