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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht...
#8
(02-06-2009, 22:20)V-Man schrieb:
(02-06-2009, 21:43)p schrieb: Eine Ehegattenunterhalt ist nur ein Fall unter vielen und einer, der immer irrelevanter wird. Die Transfers sind wesentlich ausgreifender und heissen auch nicht immer "Unterhalt":

- Versorgungsausgleich. 1977 eingeführt, jüngst nochmal verstärkt
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt zwischen Unverheirateten
- Beistandspflichten in Bedarfsgemeinschaften zwischen Allen und Jedem
- Unterhalt für die Eltern
- Unterhalt für Enkel
- Unterhalt für volljährige Kinder (in den meisten Ländern endet der mit der Volljährigkeit)
- die absurd hohen Kindesunterhaltssätze
- immer neue und richtig fette Unterhaltstatbestände obendrauf: Jüngst die Betreuungsgebühren als Mehrbedarf. Studiengebühren.
- Angedacht sind bereits z.B. Versorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen.

Ok - einige Unterhaltsregelungen sind ja auch angemessen. Z.B. halte ich es für angemessen, dass man im Falle eines Falles einen Sozialbedarf an Eltern oder Kinder zahlt. Aber was soll dieser ganze Quatsch mit nachehelichem Unterhalt usw. Wenn ich drei Jahre verheiratet bin, sollte ich nicht ein Leben lang für meine dann Exfrau bezahlen müssen.

und dann wundern sie sich das die neugeburtenzahlen kontinuierlich fallen. die die wollen können nicht und die die könnten wollen nicht. wenn ich sehe wieviel millionen und millarden steuergelder in marode banken und unternehmen gesteckt werden anstatt in solide familienpolitik kommt mir das kotzen.
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RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - von monti - 02-06-2009, 22:30

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