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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht...
#3
(02-06-2009, 12:27)p schrieb: Das eigentlich Geschwür ist das Unterhaltsmaximierunsprinzip. Die im deutschen Recht (nicht nur Familienrecht, auch Sozialrecht!) innewohnende Idee, möglichst ausgreifende, langdauernde Geldflüsse zwischen Privatleuten zu erzwingen um staatliche Leistungen über das Zivilrecht loszuwerden.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das so stimmt. Wem nützt es etwas, wenn Männer in die Privatinsolvenz getrieben werden und damit den Sozialkassen langfristig erheblich mehr aufgebürdet wird, als wenn einfach beide Eheleute von anfang an für sich selbst die Verantwortung behalten müssen?

Ich frage mich immer noch, was die historischen Ursachen für diese Regelungen sind. Ein Knackpunkt scheint ja wohl die Abschaffung des Schuldprinzips bei Scheidungen zu sein. Ich zitiere:
Zitat:Seit 30 Jahren: Ehescheidungen ohne „Schuldprinzip“

Am 1. Juli 1977 kam es zu einem Paradigmenwechsel bei Scheidungen. Seitdem können Ehen geschieden werden, die „zerrüttet“ sind. Das war das Ende des „Schuldprinzips“. „Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist“ heißt es heute im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit dem „Zerrüttungsprinzip“ kehrte mehr Gerechtigkeit ins Familienrecht ein, teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mit.

Vor dem 1. Juli 1977 war eine Scheidung nur bei Feststellung der Schuld eines Ehepartners oder beider Ehepartner möglich. Wurde man schuldig geschieden, gab es keine Chance, die elterliche Sorge zu bekommen. Auch Unterhaltszahlungen blieben aus. Das hatte zur Folge, dass vor Gericht viel schmutzige Wäsche gewaschen wurde. Trennungswillige belogen den Richter. Wenn sich Eheleute „im Guten“ trennen wollten, wurde darüber verhandelt, wer die Schuld auf sich nimmt. Oder sie blieben verheiratet, obwohl sie seit Jahren getrennte Wege gingen.

Am 1. Juli 1977 wurde mit dem Inkrafttreten der 1. Eherechtsreform die Fiktion von der Unauflöslichkeit der Ehe relativiert. Eine weitere Errungenschaft der Reform war der Versorgungsausgleich. Alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften in der Altersversorgung werden bilanziert und entsprechend ausgeglichen.
Kann es sein, dass man bei der Abschaffung des Schuldprinzips zur Vermeidung von Scheidungsschlachten einfach übersehen hat, eine Unterhaltsregelung sinnvoll anzupassen und damit letztendlich - per Zufall - einfach dem Mann alles aufgebürdet hat?

Wenn einfach die Scheidung ohne Schuld und ausufernde Unterhaltsregelung ermöglicht worden wäre, wäre das zuvor bestehendene Problem wohl auch gelöst worden.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - von Petrus - 02-06-2009, 20:44

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