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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht...
#2
(02-06-2009, 11:51)monti schrieb: nicht der Passus der "nachehelichen Solidarität"?

Nein. Das ist nur eines von vielen Vehikeln, um Unterhalt zu begründen. Ist die Lage anders, wird einfach irgendwas anderes herangezogen. So kann man ohne Trauschein natürlich nicht mehr von nachehelicher Solidarität daherreden, also nimmt man hat andere Begründungen. Die wechseln, je nach dem was gerade gut klingt und in der Öffentlichkeit vermittelbar ist. Die "nacheheliche Solidarität" war es zunehmend nicht mehr, deshalb Zypriesens Kosmetikversuch dazu.

Das eigentlich Geschwür ist das Unterhaltsmaximierunsprinzip. Die im deutschen Recht (nicht nur Familienrecht, auch Sozialrecht!) innewohnende Idee, möglichst ausgreifende, langdauernde Geldflüsse zwischen Privatleuten zu erzwingen um staatliche Leistungen über das Zivilrecht loszuwerden.
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RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - von p__ - 02-06-2009, 12:27

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