04-06-2009, 10:35
(04-06-2009, 09:56)gleichgesinnter schrieb: Er ist nicht verwertbar,
(...)
Er muss sich einen Grund einfallen lassen vor Gericht.
(...)
So, und jetzt kannst du mal über deinen Satz, das mein Betrag merkwürdig klingt, nachdenken. Danach melde dich wieder.
gleichgesinnter
Na endlich sind wir einer Meinung ! Freut mich, dass Du es erkannt hast. Auch wenn Du mein Frage nicht eindeutig beantwortet hast. Denn weiter oben schreibst Du so, als ob man nach dem heimlichen Test mit Ergebnis Nicht-Vater einfach die Unterhaltszahlung einstellen dürfe. Gut, das Du DAS nicht gemeint hast.
Und Deine erste Aussage zu Kinderprornografie und co ließ mich ganz Schreckliches annehmen - zumal Du auch noch kurz vorher ausgesagt hast, dass dich Deutschland und seine Gesetze nicht interessieren.
Danke, dass ich mich dazu nochmal melden darf.
Nochmal eine Bitte: Unterstelle mir nicht Dinge, die ich nirgends geschrieben habe. Meine ganz persönliche Einstellung zu Politik, den aktuellen Gesetzen, der Rechtsprechung und all dem anderen Krams, den Du hier aufführst kennst Du nicht, habe ich nicht mitgeteilt und sie war auch nirgends Bestandteil meiner Antwort noch der Ursprungsfrage.
Meine Meinung zu der Frage nach einem heimlichen Test im Ausland habe ich geäußert. Womit ich den Ball mit dem Nachdenken ganz gerne wieder an Dich zurückgeben möchte. Für mich ist die Diskussion damit beendet, Stafford hat meine Meinung und noch andere dazu. Welche sie oder er nutzen mag ist ihr oder ihm überlassen.