29-05-2009, 12:35
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Auch so ein Beispiel. Angeblich kann jeder frei wählen, wo und was er arbeiten will. Doch Richter/innen verlangen, daß man um mehr zu verdienen, auch ins Ausland etc. gehen muss, um Unterhalt bezahlen zu können. Die Grundrechte stehen also hintenan.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Auch so ein Beispiel. Angeblich kann jeder frei wählen, wo und was er arbeiten will. Doch Richter/innen verlangen, daß man um mehr zu verdienen, auch ins Ausland etc. gehen muss, um Unterhalt bezahlen zu können. Die Grundrechte stehen also hintenan.