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Mindestunterhalt-Mindestbedarf
#7
(19-05-2009, 19:45)bubi schrieb: wenn der gesetzliche Mindestbedarf dem Mindestunterhalt und der mindestunterhalt dem kinderfreibetrag entspricht, warum bekomme ich nur den halben kinderfreibetrag bzw den halben kindergeldsatz angerechnet?

Er entspricht ihm nicht, sondern orientiert sich an ihm. Genauergesagt beträgt er ein Zwölftel des doppelten Kinderfreibetrages. Sei also besser mal froh, dass er nicht auf den halben Kinderfreibetrag erhöht wird, den du bekommst.

Referenz: §1612a BGB Abs. 1
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Nachrichten in diesem Thema
Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 19:45
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 20:02
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von blue - 19-05-2009, 20:27
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 21:45
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von p__ - 19-05-2009, 22:44

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