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Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht?
#1
Familienrecht
Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale
Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den
rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Wir werden das
Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder
der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu
übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht
und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.
Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des
Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der
Adoption minderjähriger Kinder sein.
Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der
anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich
klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen auch bisherige Fälle, private Samenspenden Embryonenspenden öffnen.
Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die
umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser
berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche
Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die
dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor
und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung
verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden den
Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht
liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.
Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der
Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie
einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn
häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.
Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen
Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die
Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist
dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.

Aus dem neuen Koalitionsvertrag.
Klar, alles schwammig: Aber was könnte es bedeuten? Wie könnte so etwas umgesetzt werden? Kennen ein paar der Experten hier diese Ansätze und wissen, was auf uns zukommt? Ist das "gut" oder "schlecht"?
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Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht? - von Gautama - 25-11-2021, 09:13

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