21-06-2022, 21:13
Kontaktabbruch zum anderen Elternteil, hier der angesprochene Umgangsboykott gegen den Vater, verstößt gegen das Kindeswohl. Wäre dann ein Thema fürs Sorgerecht - mit entsprechendem Wechsel des Lebensmittelpunktes. Kinder sollten auf Dauer nicht bei einem derart bindungsintoleranten Elternteil leben.
Konsequentes Handeln ist wichtig - natürlich ist das gegen einige Elternteile nur gerichtlich umsetzbar - dazu gibts ja schließlich die Gerichte. Es gibt durchaus auch Familien wo die Kinder zum Vater gewechselt sind.
Konsequentes Handeln ist wichtig - natürlich ist das gegen einige Elternteile nur gerichtlich umsetzbar - dazu gibts ja schließlich die Gerichte. Es gibt durchaus auch Familien wo die Kinder zum Vater gewechselt sind.