27-07-2019, 07:52
Erst einmal muss eine Forderung auf dem Tisch liegen. Hier geht es ja auch um eine grundlegende Änderung der Lebnnsverhältnisse, die ein kräftiges Absinken im Rang zur Folge hat und nicht nur um die eventuelle Fortführung eines bestehenden Titels, dessen Grundlage weggefallen ist. Als Studentin hat sie ausserdem einen höheren Bedarf, sie muss also erst mal einen bestimmten neuen Gesamt-Unterhaltsbetrag von ihren Eltern fordern.
Jede Forderung nach Unterhalt muss von entsprechenden Auskünften des unterhaltsbegehrenden Volljährigen begleitet sein. Ist sie das nicht, gibts auch keinen Unterhalt. Damit sind irgendwelche Auskunftsforderungen des Vater sowieso kein Thema.
Jede Forderung nach Unterhalt muss von entsprechenden Auskünften des unterhaltsbegehrenden Volljährigen begleitet sein. Ist sie das nicht, gibts auch keinen Unterhalt. Damit sind irgendwelche Auskunftsforderungen des Vater sowieso kein Thema.