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Fragen zur Schule - und nach einem guten Anwalt
#15
Mehrbedarf ist exakt wie laufender Unterhalt: Für zurückliegende Zeiträume kann er nur ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab dem sich der Unterhaltspflichtige in Verzug befindet oder zur Erbringung eines Einkommensnachweises aufgefordert wurde. Bei Sonderbedarf ist das anders.

Und nicht vergessen: Der wird nicht "geteilt". Der wird nach Einkommensanteilen BEIDER Eltern gequotelt. Dazu muss der andere Elternteil erst mal Auskunft zu seiner Einkommenshöhe geben, damit das überhaupt möglich ist. Für viele Mütter etwas, das sie strikt vermeiden wollen. Ist halt was gaaaaanz anderes, wenn man selber einmal Auskunft geben soll oder ob man den Vater Jahrzehntelang dazu zwingen kann und sich in den gesamten Zeit in jedes Detail seiner Existenz wühlen kann. Das tun sie überaus gerne, die Mütter und überaus ungern, wenn sie selber mal was mitteilen sollen.
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RE: Fragen zur Schule - und nach einem guten Anwalt - von p__ - 28-06-2021, 12:06

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