28-06-2021, 11:15
OK, nochmal konkreter:
In den letzten 10 Jahren habe ich sicherlich eine dreistellige Zahl an Helfern getroffen. Und von Anfang an, gab es sehr verschiedene Positionierungen und Diskrepanzen.
Beispielsweise eine psychoanalytische Kindertherapeutin, die gemeinsames Sorgerecht für eine neumodische Erfindung hält, die nur zu Unruhe führt. Und die mir rät, nicht gegen den Umgangsboykott der Mutter vorzugehen. Das hat die Mutter natürlich sofort in ihre Anwaltsschreiben eingebaut.
Dem hat das gesamte Helfersystem widersprochen. Ich habe Beratungen und Stellungnahmen erhalten, mit denen ich die Positionierung der Mutter widerlegen konnte. Das Gericht hat dann den Umgang durchgesetzt.
Das mal als Beispiel. Nach meiner Erfahrung kann man mit der überwiegenden Mehrheit der Leute vernünftig arbeiten. Auch mit der Mehrheit des Helfersystems.
Ich kann dazu gerne von weiteren Beispielen schreiben, aber das wäre eher was für einen anderen Thread.
Wie schaut es denn mit meiner Frage zum Mehrbedarf aus? Darf Mehrbedarf im Nachhinein eingefordert werden? Nach meinem Kenntnisstand geht das nur bei Sonderbedarf. Aber nicht bei Mehrbedarf?
In den letzten 10 Jahren habe ich sicherlich eine dreistellige Zahl an Helfern getroffen. Und von Anfang an, gab es sehr verschiedene Positionierungen und Diskrepanzen.
Beispielsweise eine psychoanalytische Kindertherapeutin, die gemeinsames Sorgerecht für eine neumodische Erfindung hält, die nur zu Unruhe führt. Und die mir rät, nicht gegen den Umgangsboykott der Mutter vorzugehen. Das hat die Mutter natürlich sofort in ihre Anwaltsschreiben eingebaut.
Dem hat das gesamte Helfersystem widersprochen. Ich habe Beratungen und Stellungnahmen erhalten, mit denen ich die Positionierung der Mutter widerlegen konnte. Das Gericht hat dann den Umgang durchgesetzt.
Das mal als Beispiel. Nach meiner Erfahrung kann man mit der überwiegenden Mehrheit der Leute vernünftig arbeiten. Auch mit der Mehrheit des Helfersystems.
Ich kann dazu gerne von weiteren Beispielen schreiben, aber das wäre eher was für einen anderen Thread.
Wie schaut es denn mit meiner Frage zum Mehrbedarf aus? Darf Mehrbedarf im Nachhinein eingefordert werden? Nach meinem Kenntnisstand geht das nur bei Sonderbedarf. Aber nicht bei Mehrbedarf?