26-06-2021, 10:44
Zwischen der Schule und der Mutter gab es bereits umfangreiche Auseinandersetzungen. Darunter ein Ordnungsmittelverfahren gegen die Mutter aufgrund überdurchschnittlich hoher und unentschuldigter Fehlzeiten unseres Sohnes.
Problem ist, dass die von der Mutter veranlasste Nachhilfe über das ganze lezte Schuljahr die Noten nicht verbessert hat. Vielmehr sind die Noten schlechter geworden. Es muss sich also etwas ändern.
Der Umgang war vor den Beschlussen an jedem 2. Wochenende und jedem 2. Freitagnachmittag mit hälftigen Ferien. Jetzt ist der Umgang auf begleitete Kontakte von 3 Stunden alle 5 Wochen eingeschränkt worden.
In der kurzen Zeit kann ich keine Förderkurse organisieren. Eine nach meinem Eindruck sehr gute Anwältin rät, ständig neue Umgangsanträge zu stellen.
Ich überlege, ganz nüchtern zwei Umgangsnachmittage pro Woche zu beantragen, um unserem Sohn selbst Nachhilfe zu geben. Eines der beiden problematischen Fächer gehört zu meinem Fachbereich.
Wie schaut es denn aus mit dem Mehrbedarf, den die Mutter angemeldet hat? Nach meinem Wissen, darf Mehrbedarf nicht nachträglich gefordert werden.
Problem ist, dass die von der Mutter veranlasste Nachhilfe über das ganze lezte Schuljahr die Noten nicht verbessert hat. Vielmehr sind die Noten schlechter geworden. Es muss sich also etwas ändern.
Der Umgang war vor den Beschlussen an jedem 2. Wochenende und jedem 2. Freitagnachmittag mit hälftigen Ferien. Jetzt ist der Umgang auf begleitete Kontakte von 3 Stunden alle 5 Wochen eingeschränkt worden.
In der kurzen Zeit kann ich keine Förderkurse organisieren. Eine nach meinem Eindruck sehr gute Anwältin rät, ständig neue Umgangsanträge zu stellen.
Ich überlege, ganz nüchtern zwei Umgangsnachmittage pro Woche zu beantragen, um unserem Sohn selbst Nachhilfe zu geben. Eines der beiden problematischen Fächer gehört zu meinem Fachbereich.
Wie schaut es denn aus mit dem Mehrbedarf, den die Mutter angemeldet hat? Nach meinem Wissen, darf Mehrbedarf nicht nachträglich gefordert werden.