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Unterhalt ab 18 - Vermögen der KM / Private KV
#13
Na ja, so blöd ist die Exe nun auch wieder nicht als dass sie nicht weiss, dass ab dann und dann Schluss für sie ist mit Kohle von mir..

Deshalb sehe ich in diesem kleinen netten piekigen Hinweis keine Rechtsberatung; er dient einfach nur meiner eigenen Seelenhygiene,
der mir eine kleine Perspektive eröffnet dieses Dr...st...k alsbald nicht weiter mit meiner sauer erarbeiteten Kohle vollzustopfen..

Ich weiss, dass Du immer wieder propagierst Unterhalt als Schaden der Vergangenheit abzubuchen und die Exe komplett aus dem eigenen Bewusstsein abzuhaken..

Ich denke das mir das dann gelingen wird, wenn ich diesem gierigen Weib keine Kohle mehr in den Rachen schmeissen muss - so einfach gelingt mir das z.Zt. immer noch nicht;
dafür habe jahrelang zu lange geblutet und mich massiv einschränken müssen.. mit TU, KU , alleinige Hypothekenbelastung, als die Alte seinerzeit abgehauen war und ich den neuen Stecher 3 Jahre lang mit TU finanziert habe...
Versorgungsausgleich, Vermögensausgleich, Verfahrenkostenvorschuss, Umgangsverweigerung und,und, und - das habe ich noch lange nicht vergessen.. auch nach den vielen Jahren noch nicht ...

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Unterhalt ab 18 - Vermögen der KM / Private KV - von ArJa - 04-01-2021, 12:18

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