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OLG Koblenz 7.1.2020: Als Unterhaltspflichtiger nicht anschnallen
#2
Jo, die lassen nichts aus um einen alles was man hat bei jeder Gelegenheit ab-zuknöpfen.
Ob auch so entschieden worden wäre, wenn der Fahrer eine Fahrerin gewesen wäre, sei mal dahingestellt.
Kranker geht es nicht mehr in Deutschland.
Wenn mir also einer körperlichen Schaden zufügt und ich durch diese Person arbeitsunfähig werde, auch nur kurze Zeit, dann ist diese Person dann auch verpflichtet den durch den verursachten Unfall und den dadurch entstandenen Einkommenskürzungen proportional auch Anteil an den Unterhaltszahlungen zu machen.
Wie sieht das denn bei einem Arbeitsunfall aus, muss dann auch der Arbeitgeber Unterhalt zahlen oder übernimmt das die Krankenkasse?
Vielleicht ein Schlupfloch weniger Unterhalt zu zahlen, oder zumindest Dritte mit zu beteiligen.
Man sollte vor Genrichtverhandlungen Drogenpflichttests für Richter anordnen.
Die drehen mittlerweile alle völlig am Rad.
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RE: OLG Koblenz 7.1.2020: Als Unterhaltspflichtiger nicht anschnallen - von Wiederankläger - 23-12-2020, 22:16

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