Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#23
Ein weiterer Tipp von mir, wenn es um Auskunftsersuchen der Unterhaltsvorschusskasse geht. Das Gesetz gibt die Vorlage zur Ablehnung der Auskunft:

§6 UVG
(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 zur Erteilung einer Auskunft Verpflichteten können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.

Da die lieben Sachbearbeiter ja gern im gleichen Atemzug „aufklären“ es wäre ggf eine Ordnungswidrigkeit, keine Auskunft zu erteilen, sollte die Antwort lauten:

Da Sie mir mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen, verweise ich auf §6 UVG Abs. 3, wonach ich in diesem Falle keine Fragen beantworten muss, welche mich ggf selbst belasten könnten. Die Auskunft lehne ich demnach begründet ab. Auch unter mit dem Wissen um die etwaige Strafbarkeit einer Unterhaltspflichtverletzung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von IPAD3000 - 07-10-2021, 00:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste